Wettbewerbsregeln "Tag der Kinder "

Poznań, 28.05.2024 jahr

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.1.Niniejszy das Reglement, im Folgenden "Reglement" genannt, definiert die Bedingungen, den Umfang und die Konditionen der Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Werbeaktion auf dem Markenprofil Tulano, auf Facebook und Instagram, im Folgenden als "Gewinnspiel" bezeichnet.

1.2.Organizatorem Der Wettbewerb ist Meester Group spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Poznań, ul. Wagrowska 2, 61-369 Poznań, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Poznań-Nowe Miasto und Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000718471 (im Folgenden: "Veranstalter").

1.3.Konkurs wird im Hoheitsgebiet der Republik Polen ab dem Datum der 28.05.2024 von 12:00 Uhr bis 05.06.2024 jahr bis 23:59 Uhr (im Folgenden: "Gewinnspielzeitraum") über einen Post (im Folgenden: "Gewinnspielpost") auf dem Profil der Marke Tulano im sozialen Netzwerk Facebook (im Folgenden: "Facebook-Dienst") und Instagram (im Folgenden: "Instagram-Dienst"), deren Profile auf den Websites verfügbar sind:https://www.facebook.com/TulanoOfficial
https://www.instagram.com/tulano_official  (im Folgenden: Profile").

1.4.W im Zusammenhang mit den geltenden Bestimmungen von Facebook und Instagram erklärt der Veranstalter, dass das über die Profile organisierte Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt, verwaltet oder direkt mit ihnen verbunden ist.

1.5. Ziel des Wettbewerbs ist es, den kreativsten Facebook- und Instagram-Nutzer zu ermitteln, der die in der Wettbewerbsaufgabe beschriebene Aufgabe am besten löst §2 Abs. 2. Pkt. 4 des vorliegenden Reglements auf Anfrage des Veranstalters.

1.6.Uczestnik darf die Teilnahme am Wettbewerb, die damit verbundenen Rechte und Pflichten, einschließlich des Anspruchs auf den verliehenen Preis, nicht an Dritte übertragen.

1.7.UdziaDie Teilnahme an dem Gewinnspiel und die Angabe von Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme ist völlig freiwillig und setzt voraus, dass der Teilnehmer die Gewinnspielregeln gelesen hat und sie vollständig akzeptiert.

§2 Regeln für die Teilnahme am Wettbewerb

2.1 Am Gewinnspiel können nur natürliche Personen teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind, oder Minderjährige mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, die registriert sind, d.h. ein aktives und öffentliches Profil auf Facebook oder Instagram haben, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Facebook und Instagram, und die ihren Wohnsitz in der Republik Polen haben. Ein Muster der Einwilligung ist in der Anlage Nr. 1 zu diesen Regeln und Vorschriften enthalten.

2.2 Angestellte und Mitarbeiter des Veranstalters können nicht an dem Wettbewerb teilnehmen. Mitarbeiter im Sinne des Reglements sind alle Personen, die mit dem Veranstalter oder dem Stifter auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen zusammenarbeiten. Familienangehörige dieser Personen dürfen ebenfalls nicht am Wettbewerb teilnehmen. Als Familienangehörige gelten: Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Geschwister, Ehegatten, Eltern von Ehegatten, Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen, sowie Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben.

2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Erfüllung der Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels zu überprüfen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen und ihm den Gewinn zu verweigern, wenn er gegen die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Teilnahmebedingungen verstößt oder wenn er den begründeten Verdacht hat, dass der von dem Teilnehmer in Ausführung der Gewinnspielaufgabe eingestellte Text die Rechte Dritter verletzt.

2.4 Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen (Gewinnspielteilnahme), muss die Person, die an dem Gewinnspiel teilnimmt, einen Kommentar unter dem Gewinnspielpost auf Facebook oder Instagram abgeben teilt (beschreibt) seine ein verrücktes Kindheitsabenteuer. 

2.5 Während des Gewinnspielzeitraums, wie in § 1.3 dieser Regeln definiert, kann ein Teilnehmer maximal 1 (einen) Gewinnspielbeitrag (in Form eines Kommentars zu einem Gewinnspielpost auf Facebook oder Instagram) einreichen. Es ist verboten, dass eine Person mehr als ein Profil im Dienst verwendet, insbesondere durch das Anlegen fiktiver Profile. Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass ein Teilnehmer ein fiktives Profil verwendet, werden alle Beiträge dieser Person gelöscht und sie nimmt nicht am Gewinnspiel teil.

2.6 Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter und dem Stifter mit dem Hinzufügen des Wettbewerbsbeitrags eine unentgeltliche, übertragbare, aber nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der in dem jeweiligen Wettbewerbsbeitrag enthaltenen Gegenstände des geistigen Eigentums (unabhängig vom Erhalt des Preises durch den Teilnehmer), insbesondere der Werke ohne räumliche, zeitliche oder mengenmäßige Beschränkung, mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen, in den folgenden Nutzungsbereichen:

(a) Aufzeichnung und Vervielfältigung in jeglicher Technik, insbesondere auch durch Druck;

(b) Vermarktung;

c) die Nutzung der Gesamtheit und der einzelnen Elemente für die Erstellung von Werbematerialien (z.B. Presseinserate, Flyer, Plakate jeder Größe, Erinnerungsmaterialien) und deren Verwendung als Teil von Werbematerialien durch deren Fixierung und Vervielfältigung unter Verwendung der unter a. beschriebenen Techniken sowie deren Vertrieb, Verbreitung, Vermietung, Verleih sowie deren öffentliche Zugänglichmachung in der Weise, dass jedermann an einem von ihm individuell gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit darauf zugreifen kann;

d) Verbreitung und Bereitstellung im Internet durch Aufnahme in den Computerspeicher, unabhängig von der Anzahl der Sendungen, Emissionen, Kopien;

e) die Verbreitung durch andere Mittel, ganz oder teilweise, die Ausstrahlung durch Bild, drahtgebundenen und drahtlosen Ton über terrestrische Stationen, über Satellit, die Ausstellung, die Vorführung, die öffentliche Aufführung, die öffentliche Wiedergabe, die gleichzeitige und integrale Ausstrahlung mit einer anderen Organisation oder mit einer Rundfunk- oder Fernseheinrichtung, wobei das Werk der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht wird, dass jedermann von einem Ort und zu einer Zeit seiner Wahl darauf zugreifen kann;

(f) Vermietung, Verpachtung, Eintragung eines Werkes als Marke, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster.

2.7 Im Rahmen der oben genannten Lizenz darf das im Wettbewerbsbeitrag enthaltene Werk des Teilnehmers in beliebiger Weise genutzt, bearbeitet, ganz oder teilweise verbreitet, mit anderen Werken kombiniert, verändert, weiterentwickelt werden, insbesondere zum Zwecke der Promotion und Werbung, auch in Form von Plakaten, Broschüren, einschließlich audiovisueller Werbung. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Nutzung und Verwertung der Entwicklung seines Werkes einverstanden (Einwilligung in die Ausübung von Nebenrechten), mit dem Recht, die Ausübung von Nebenrechten weiter zu genehmigen.

2.8 Der Wettbewerbsbeitrag muss mit dem Gesetz und den allgemein anerkannten Moralvorstellungen übereinstimmen, d.h. er darf keine Inhalte enthalten, die allgemein als anstößig angesehen werden, er darf nicht die religiösen oder politischen Gefühle Dritter verletzen oder die Rechte Dritter oder persönliches Eigentum verletzen.

 

2.9 Mit dem Hinzufügen des Wettbewerbsbeitrags erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter das im Wettbewerbsbeitrag aufgenommene Bild des Teilnehmers für Werbezwecke der Marke verwenden darf Tulano auf Facebook und Instagram zu verwenden, und erklärt, dass er die Zustimmung der Dritten, deren Bilder im Wettbewerbsbeitrag enthalten sind, zu dieser Verwendung hat.

§3 Preise im Wettbewerb

3.1 Die Preise des Wettbewerbs sind (im Folgenden: die "Preise"):

A) 3x Einkaufsgutschein im Wert von 2.000 PLN netto, einzulösen im Geschäft Tulano.pl

3.2 Die Gewinner des Wettbewerbs werden von der Wettbewerbskommission ausgewählt. Das Wettbewerbskomitee besteht aus drei Personen, die vom Veranstalter ausgewählt werden.

3.3 Die Kommission wählt die Gewinnerinnen und Gewinner nach eigenem Ermessen aus, wobei sie Originalität, Kreativität und Einfallsreichtum bei der Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe berücksichtigt.

3.4 Das Recht des Teilnehmers, den Gegenwert des Preises in bar einzufordern oder ihn gegen einen anderen Preis einzutauschen, ist ausgeschlossen.

3.5 Informationen über die ausgewählten Gewinner des Gewinnspiels, einschließlich ihrer Benutzernamen auf Facebook und Instagram, werden innerhalb von 7 Tagen nach Einsendeschluss des Gewinnspiels als Kommentar unter dem Gewinnspielpost auf Facebook veröffentlicht.

§ 4 Regeln für die Vergabe von Preisen im Wettbewerb

4.1 Der Veranstalter benachrichtigt die Gewinner des Wettbewerbs in der in § 3 Abs. genannten Weise über ihren Gewinn. 3.5. Die Gewinner werden gebeten, uns über eine private Nachricht auf Facebook oder Instagram zu kontaktieren, um die Freigabe des Preises zu vereinbaren.

4.2 Als Antwort auf die oben genannte Nachricht fordert der Veranstalter von den Gewinnern des Wettbewerbs die für die Ausstellung des Preises erforderlichen Daten an, wie z. B.:

- der Name des Gewinners;

- die Adresse, an die der Preis geschickt werden soll

4.3 Der Gewinner ist verpflichtet, die in Punkt 2 genannten Daten (über eine private Nachricht auf Facebook oder Instagram, von der aus die Informationen des Veranstalters gesendet wurden) innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Nachricht des Veranstalters zu übermitteln. Übermittelt der Preisträger die unter Punkt 2 genannten Daten nicht innerhalb der im ersten Satz genannten Frist, so verliert er seinen Anspruch auf den Preis.

4.4 Sollte es nicht möglich sein, den Gewinner über den Gewinn des Preises zu benachrichtigen, oder sollte der Gewinner die erforderlichen Daten nicht innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung zur Verfügung stellen, oder sollte er falsche Daten angeben, wird der Preis nicht vergeben und der Gewinner verliert den Anspruch auf den Preis. In einem solchen Fall wird der Veranstalter das Verfahren der Gewinnbenachrichtigung wiederholen und sich mit der Person in Verbindung setzen, die im Gewinnspiel den nächstniedrigeren Platz belegt hat, oder entscheiden, dass der Preis verfallen wird.

4.5 Die Preise werden vom Veranstalter an die vom Teilnehmer angegebene Adresse versandt.

4.6 Der Veranstalter hat nicht die Absicht, Teilnehmer, die nicht zu den Gewinnern gehören, über ihre individuellen Ergebnisse im Wettbewerb zu informieren.

§5 Beschwerdeverfahren

 

5.1 Reklamationen im Zusammenhang mit den Wettbewerben sind schriftlich an folgende Postanschrift zu richten: Meester Group Ltd o.o. ul. Wagrowska 2 61-369, Poznań, oder per E-Mail an [sklep@tulano.pl] 

5.2 Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation durch die vom Veranstalter eingesetzte Wettkampfkommission entschieden. Die Entscheidung des Wettbewerbsausschusses über die Beschwerde ist endgültig. Die Entscheidung des Wettbewerbsausschusses kann nicht bei anderen Organen des Veranstalters angefochten werden. Das Recht des Teilnehmers, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

5.3 Beschwerden können während des Wettbewerbs und spätestens 1 Monat nach dem Datum des Wettbewerbsergebnisses eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Beschwerden mehr berücksichtigt.

5.4 Eine korrekt eingereichte Beschwerde sollte Folgendes enthalten: name, Vorname, genaue Anschrift des Teilnehmers und die Gründe für die Beschwerde.

5.5 Der Teilnehmer wird schriftlich über das Ergebnis der Beschwerde an die in der Beschwerde angegebene Adresse informiert.

§6 Personenbezogene Daten

6.1 Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer und -gewinner, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verarbeitet werden, ist Meester Group spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Poznań, ul. Wagrowska 2, 61-369 Poznań, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Poznań-Nowe Miasto und Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer 0000718471. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die personenbezogenen Daten: Tel.: +48 791 754 123, E-Mail: [kontakt@meestergroup.pl] 

6.2 Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer und der Gewinner werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 119/1, im Folgenden "Verordnung") für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich der Kontaktaufnahme, der Auswahl der Gewinner und der Ausgabe der Preise, sowie für die Zwecke der Meldung von Beschwerden gemäß § 5 der Verordnung verarbeitet.

6.3 Die Wettbewerbsteilnehmer und -gewinner sind verpflichtet, den für die Verarbeitung Verantwortlichen über jede Änderung der angegebenen personenbezogenen Daten zu informieren.

6.4 Aushang in der in § 4 genannten Weise 2 Mit der Abgabe eines Kommentars als Antwort auf einen Wettbewerbsbeitrag erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

6.5 Der Wettbewerbsteilnehmer darf dem Veranstalter keine personenbezogenen Daten von Dritten zur Verfügung stellen. Stellt er hingegen solche Daten gleichzeitig und jedes Mal zur Verfügung, erklärt er, dass er die entsprechende Zustimmung der Dritten für die Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten durch den Wettbewerbsveranstalter hat.

6.6 Gemäß dem Inhalt von Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung informiert der Veranstalter die Teilnehmer des Wettbewerbs darüber, dass:

1) Personenbezogene Daten werden verarbeitet für:

a) die Durchführung des Wettbewerbs auf der Grundlage der vom Wettbewerbsteilnehmer erteilten Zustimmung (Art. 6(1)(a) der Verordnung). Die Zustimmung erfolgt durch eine eindeutige bestätigende Handlung, d.h. durch das Hinzufügen eines Kommentars unter dem Wettbewerbspost, wie in § 2 der Verordnung erwähnt

und

b) zu Beschwerdezwecken im Falle einer Beschwerde gemäß § 5 der Geschäftsordnung (aufgrund der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung des Verwalters - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die elektronische Erbringung von Dienstleistungen),

c) zur Verfolgung der berechtigten Interessen des Verwalters (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung). Das berechtigte Interesse des Verwalters besteht darin, seine Ansprüche im Falle einer Beschwerde gemäß § 5 der Verordnungen verteidigen und/oder durchsetzen zu können;

2) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt; die Kontaktdaten des Beauftragten: [kontakt@meestergroup.pl]

3) Die Daten können an andere Einrichtungen weitergegeben werden, mit deren Hilfe das Gewinnspiel ausschließlich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel durchgeführt wird, insbesondere an Einrichtungen, die IT-Dienstleistungen (Entwicklung und Wartung von IT-Systemen und Websites), Kurierdienste und juristische Dienstleistungen erbringen; die Daten können auch gesetzlich zugelassenen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden;

4) Im Zusammenhang mit der Speicherung der personenbezogenen Daten auf dem Facebook-Server werden personenbezogene Daten in ein Drittland übertragen. 5) Die Daten werden für den Gewinnspielzeitraum gemäß §1 Punkt 1.3 der Teilnahmebedingungen, im Falle von Gewinnern auch für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Ende des Gewinnspiels zum Zwecke der Kontaktaufnahme und des Versandes des Gewinns, sowie im Falle einer Beschwerde auch im Umfang und für die Dauer des Beschwerdeverfahrens gespeichert;

6) Der Wettbewerbsteilnehmer hat das Recht, von der Wettbewerbseinrichtung Zugang zu seinen Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit - in den in der Verordnung vorgesehenen rechtlich begründeten Fällen - zu verlangen, indem er seine Anträge per Einschreiben an die folgende Postanschrift richtet: Meester Group Sp. z o.o.Ul. Wagrowska 2 61-369, Poznań;

7) Ein Teilnehmer am Gewinnspiel kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen (was die Vereinbarkeit der Datenverarbeitung vor dem Widerruf der Einwilligung nicht berührt). Die Zustimmung kann zurückgezogen werden durch: eine E-Mail senden an

kontakt@meestergroup.pl; der Widerruf der Einwilligung ist gleichbedeutend mit der Kündigung der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel. Im Falle einer Beschwerde ist die Wettbewerbsstelle berechtigt, die Daten des Teilnehmers ungeachtet des Widerrufs der Einwilligung in dem Umfang zu verarbeiten, der für die sachliche Bearbeitung des Antrags des Teilnehmers erforderlich ist;

8) Der Wettbewerbsteilnehmer ist berechtigt, in den in der Verordnung vorgesehenen rechtlich begründeten Fällen eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde im Sinne der Verordnung einzureichen;

9) Die Angabe personenbezogener Daten durch die Teilnehmer am Wettbewerb ist freiwillig, jedoch für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich;

10) Personenbezogene Daten werden nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, sein

§7 Schlussbestimmungen

7.1 Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unterliegen dem polnischen Recht. In Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, gelten die allgemein gültigen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.

7.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Reglements zu ändern, wenn dies durch den Zweck des Wettbewerbs gerechtfertigt ist und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht verschlechtert werden.

7.3 Die Regeln für die Wettbewerbe sind ausschließlich in dieser Geschäftsordnung festgelegt.

7.4 Im Rahmen des Gewinnspiels stellt der Veranstalter den Teilnehmern unter den in diesen Regeln beschriebenen Bedingungen unentgeltlich elektronische Dienste zur Verfügung, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.

7.5 Als elektronisch erbrachte Dienstleistungen im Rahmen des Wettbewerbs gelten Dienstleistungen wie:

1) das Teilen der Teilnahmebedingungen auf Facebook und Instagram;

2) um die Wettbewerbsaufgabe bekannt zu machen;

3) um die Teilnahme an dem Wettbewerb zu ermöglichen.

7.6 Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege kommt zustande, sobald der Teilnehmer die von den Bedingungen erfassten Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

7.7 Der Vertrag über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen kann vom Teilnehmer jederzeit durch Schließen des Facebook- oder Instagram-Profils des Veranstalters oder durch Rücktritt vom Gewinnspiel gekündigt werden.

7.8 Die technische Voraussetzung für die Nutzung der elektronisch bereitgestellten Dienste ist der Besitz eines installierten Webbrowsers, z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Opera, Chrome, Safari und ein Profil auf der Website.

7.9 Der Veranstalter erkennt an, dass die Nutzung der unter diese Bedingungen fallenden Dienstleistungen mit den üblichen Risiken der Internetnutzung verbunden sein kann, und empfiehlt den Teilnehmern, geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu ergreifen.

7.10 Für Beanstandungen von elektronisch erbrachten Leistungen gelten die Bestimmungen des § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, wobei die Frist für die Einreichung einer Beanstandung ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses, das die Beanstandung rechtfertigt, zählt.

7.11 Diese Wettbewerbsregeln stehen den Teilnehmern am Sitz des Veranstalters und auf Facebook und Instagram unter dem Reiter "Hinweise" in einer Weise zur Verfügung, die es erlaubt, sie im PDF-Format auf ein Endgerät herunterzuladen, zu speichern und im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu vervielfältigen.

 

Anhang 1

ERKLÄRUNG

Ich, der Unterzeichner_____________________________, erkläre mich damit einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter __________________, PESEL __________________, an dem von der Meester Group Sp. z o.o. mit Sitz in Poznań auf der Fanpage der Marke Tulano auf Facebook (im Folgenden das "Gewinnspiel")

_____________________________ _________________________________

(lokalVerlogenheit und Datum) (Unterschrift)

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